Rechtssicherheit Aufgrund langjähriger Erfahrung bei der Ausarbeitung von Werksverträgen können wir sicher stellen, dass geschlossene Verträge auch im Ernstfall juristisch stand halten. Insbesondere im Umgang mit Betriebsübergängen nach BGB §613 a haben wir uns umfassendes Wissen erarbeitet.
Geschulte Vorarbeiter Unserer Vorarbeiter/Einsteller achten vor Ort auf die vertragliche festgelegte Abgrenzung von Stammpersonal und Subunternehmer und die Einhaltung der vereinbarten Prozesse.
Win-Win Wir sind davon überzeugt, dass besonders Werksverträge dazu geeignet sind die Flexibilität und Kreativität einer kleineren Einheit mit den Bedürfnissen unserer Kunden zu verbinden. Schwerpunkt ist die Prozessoptimierung und damit Kostenreduzierung bei konstant guter Qualität.
Faire Bezahlung -> verlässliche Qualität Unsere Mitarbeiter werden ausnahmslos angemessen für ihre Arbeit bezahlt. Qualität und Zufriedenheit beeinflussen sich in jedem Fall.
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